Wichtige Änderungen im Zahlungsverkehr ab Oktober 2025

Wichtige Änderungen im Zahlungsverkehr ab Oktober 2025

Ab dem 5. Oktober 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben im Zahlungsverkehr, die für noch mehr Sicherheit und Klarheit bei Überweisungen sorgen.

Namensabgleich bei Überweisungen
Bei jeder Überweisung und Echtzeitüberweisung wird jetzt geprüft, ob der Name des Zahlungsempfängers mit dem bei der Bank hinterlegten Namen übereinstimmt.

  • Einzelüberweisungen: Namensabgleich ist verpflichtend
  • Sammelüberweisungen: Firmenkunden können den Abgleich optional nutzen (Opt-In/Opt-Out)

Abschaltung alter Datenformate
Zum 23. November 2025 werden veraltete SWIFT-Formate (MT940, MT942) und ältere camt-Versionen für Kontoauszugsinformationen abgeschaltet. Zukünftig stehen die neuen camt Standards (Version 08) zur Verfügung.

Anpassungen in CODE.3 ERP
Die notwendigen Anpassungen zur Umsetzung der neuen Zahlungsverkehrsregeln sind ab Version 4.0.35 von CODE.3 ERP verfügbar.

  • Mit einem Button in der Software erhalten Sie einen direkten Hinweis auf ein Kurzvideo, das die Änderungen und neuen Funktionen anschaulich erklärt.
  • So können Sie schnell und einfach sichergehen, dass Ihre Zahlungsprozesse den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Auswirkungen für Sie

  • Höhere Sicherheit und Fehlervermeidung bei Zahlungen
  • Mögliche Anpassungen Ihrer Zahlungssoftware oder ERP-Systeme notwendig
  • Einführung der Verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU) für digitale Zahlungsfreigaben
  • Bei Sammelaufträgen muss nach Namensabgleich der gesamte Auftrag freigegeben werden

Wir empfehlen Ihnen, Ihre IT-Anwendungen frühzeitig auf Aktualisierungen zu prüfen, um weiterhin einen reibungslosen Zahlungsverkehr sicherzustellen.

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