Zu den gesicherten Dateien werden so genannte „Metainformationen“, also Angaben zu den Datenbankdateien, ermittelt und in einem speziellen Format in eine Zip-Datei geschrieben. Diese Datei kann mit der Lexware-Funktion „Rücksicherung“ von jedem Benutzer mit entsprechenden Rechten direkt wieder eingelesen werden.