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E-Rechnung mit CODE.3

E-Rechnung mit CODE.3, CODE.3 Leistungsfähiges - kostengünstiges ERP für KMU

Gesetzliche Anforderung einfach umsetzen

Mit CODE.3 sind Sie heute schon ausgestattet, um E-Rechnungen zu versenden oder zu empfangen.

Die CODE.3 E-Rechnung bietet alle geforderten Funktionalitäten und unterstützt standardkonforme E-Rechnungen. Nutzen Sie mit CODE.3 das Automatisierungs- und Digitalisierungspotenzial von der Beschaffung bis zur Bezahlung.

  • Erstellung einer (standardkonformen) E-Rechnung
  • Sichere und medienbruchfreie Übermittlung der E-Rechnung
  • Abholen, Empfangen und Weiterleiten von E-Rechnungen
  • Verarbeitung der Rechnungsdaten
  • Archivierung der E-Rechnung

Mit der  E-Rechnung in CODE.3 werden Rechnungsinformationen elektronisch versendet, KI-gestützt empfangen. Zudem können wiederkehrende Eingangsrechnungen direkt als Buchungsvorschlag eingeslesen werden. 

XRechnung

XRechnung benötigen Sie in erster Linie, um Rechnungen für Behörden und andere öffentliche Auftraggeber auszustellen.

Die XRechnung enthält die Rechnungsdaten in einem standardisierten XML-Format. Der Standard ermöglicht den Empfang und die Weiterverarbeitung durch unterschiedliche Softwaresysteme.

Die XRechnung ist eine  deutsche Lösung für die Vorgaben der EU-Richtlinie, die hauptsächlich in der öffentlichen Verwaltung verlangt wird.

Leitweg ID
Bei öffentlichen Aufträgen der Bundesverwaltung müssen Sie eine Leitweg ID angeben. Die Leitweg ID ist eine eindeutige Zeichenfolge, mit der die Software der Bundesverwaltung den Rechnungsempfänger identifiziert und die Rechnungen richtig verteilt. Sie hat somit eine ähnlich Funktion wie die Straße, Hausnummer und Postleitzahl auf der herkömmlichen Papierrechnung.

Als Auftragnehmer erhalten Sie die Leitweg-ID von ihrem öffentlichen Auftraggeber.

ZUGFeRD

ZUGFeRD ist eine PDF-Rechnung, die zusätzlich die Rechnungsdaten in einem maschinenlesbaren XML-Format enthält (hybrides Datenformat). Im Gegensatz zur XRechnung kann man eine ZUGFeRD-Rechnung als normales PDF-Dokument ansehen.

Den eigentlichen Vorteil einer ZUGFeRD-Rechnung können Sie jedoch nur mit einer Software nutzen, die die XML-Daten direkt auslesen und verarbeiten kann. CODE.3 ist heute schon darauf eingerichtet.

Damit wird eine durchgängige digitale Verarbeitung von der Rechnungserstellung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge ermöglicht.

Weil ZUGFeRD das Format PDF/A-3 benutzt, ist es für eine revisionssichere Archivierung, wie von der Finanzverwaltung gefordert, geeignet.

Während der Aufbewahrungsdauer müssen die vorhandenen Informationen erhalten bleiben und dürfen nicht durch Dateiumwandlungen verändert werden.

Factur-X

International wird ZUGFeRD 2.0 (die aktuelle Version) als Factur-X bezeichnet. Unter dieser Bezeichnung wird das Format z.B. in Frankreich für die gleichen Zwecke eingesetzt wie ZUGFeRD in Deutschland.

Factur-X ist der deutsch-französche Standard

01.01.2025
E-Rechnungspflicht
Die E-Rechnung kommt

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen und archivieren können. Eine Zustimmung des Rechnungsempfängers ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich, es sei denn, die elektronische Rechnung entspricht nicht den neuen Vorgaben oder es besteht keine E-Rechnungspflicht (z. B. bei bestimmten steuerbefreiten Umsätzen oder Kleinbetragsrechnungen).

Für Rechnungen an Endverbraucher (B2C) ist weiterhin die Zustimmung des Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung erforderlich.

2025 - 2027
Übergangsregelungen (gemäß § 27 Abs. 39 UStG-E)

Diese sollen Unternehmen dabei helfen, den erwarteten Herausforderungen zu begegnen.

Bis Ende 2025 dürfen Unternehmen für B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen ausstellen. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, sind erlaubt, jedoch bedarf es hierbei nach wie vor der Zustimmung des Rechnungsempfängers.

Die Übergangsfrist für Unternehmen mit einem Vorjahres-Gesamtumsatz von bis zu 800.000 EUR wird um ein weiteres Jahr verlängert. Das bedeutet, dass sie Rechnungen bis Ende 2026 in Papierform oder in einem anderen elektronischen Format ausstellen können. Diese Maßnahme soll insbesondere kleinen Unternehmen zugutekommen.

Bis Ende 2027 darf anstelle einer E-Rechnung auch eine andere elektronische Rechnung ausgestellt werden, sofern sie mittels elektronischem Datenaustausch übermittelt wird. Dies entspricht Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches, auch bekannt als EDI-Verfahren. Die Zustimmung des Empfängers ist hierbei erforderlich.

010.01.2028
Pflicht für alle

Ab 2028 müssen E-Rechnungen zwingend verwendet werden. Dadurch sind auch etablierte Verfahren wie EDI nur noch mit Einschränkungen nutzbar.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website des Bundesministeriums: E-Rechnung Bundesministerium

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