
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, nicht mehr benötigte Buchungsjahre GoBD-konform zu löschen. Wenn die geltende Aufbewahrungsfrist eingehalten ist, können Sie das jeweils erste Buchungsjahr löschen.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, nicht mehr benötigte Buchungsjahre GoBD-konform zu löschen. Wenn die geltende Aufbewahrungsfrist eingehalten ist, können Sie das jeweils erste Buchungsjahr löschen.